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J1 Template, and most of the software products used, are licensed under the conditions of Open source licenses. Open source licenses grant permission to everyone to use, modify, and share licensed software for any purpose, subject to conditions preserving the provenance and openness of the software.

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Commercial Software

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The MIT License

Copyright (C) [year] [full name]

Permission is hereby granted, free of charge, to any person obtaining a copy of this software and associated documentation files (the “Software”), to deal in the Software without restriction, including without limitation the rights to use, copy, modify, merge, publish, distribute, sublicense, and/or sell copies of the Software, and to permit persons to whom the Software is furnished to do so, subject to the following conditions:

The above copyright notice and this permission notice shall be included in all copies or substantial portions of the Software.

THE SOFTWARE IS PROVIDED “AS IS”, WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND, EXPRESS OR IMPLIED, INCLUDING BUT NOT LIMITED TO THE WARRANTIES OF MERCHANTABILITY, FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE AND NONINFRINGEMENT. IN NO EVENT SHALL THE AUTHORS OR COPYRIGHT HOLDERS BE LIABLE FOR ANY CLAIM, DAMAGES OR OTHER LIABILITY, WHETHER IN AN ACTION OF CONTRACT, TORT OR OTHERWISE, ARISING FROM, OUT OF OR IN CONNECTION WITH THE SOFTWARE OR THE USE OR OTHER DEALINGS IN THE SOFTWARE. endif::[]

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The Unlicense

This is free and unencumbered software released into the public domain.

Anyone is free to copy, modify, publish, use, compile, sell, or distribute this software, either in source code form or as a compiled binary, for any purpose, commercial or non-commercial, and by any means.

In jurisdictions that recognize copyright laws, the author or authors of this software dedicate any and all copyright interest in the software to the public domain. We make this dedication for the benefit of the public at large and to the detriment of our heirs and successors. We intend this dedication to be an overt act of relinquishment in perpetuity of all present and future rights to this software under copyright law.

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The CCPL Lizence

THE WORK (AS DEFINED BELOW) IS PROVIDED UNDER THE TERMS OF THIS CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE (“CCPL” OR “LICENSE”). THE WORK IS PROTECTED BY COPYRIGHT AND/OR OTHER APPLICABLE LAW. ANY USE OF THE WORK OTHER THAN AS AUTHORIZED UNDER THIS LICENSE OR COPYRIGHT LAW IS PROHIBITED.

BY EXERCISING ANY RIGHTS TO THE WORK PROVIDED HERE, YOU ACCEPT AND AGREE TO BE BOUND BY THE TERMS OF THIS LICENSE. TO THE EXTENT THIS LICENSE MAY BE CONSIDERED TO BE A CONTRACT, THE LICENSOR GRANTS YOU THE RIGHTS CONTAINED HERE IN CONSIDERATION OF YOUR ACCEPTANCE OF SUCH TERMS AND CONDITIONS.

1. Definitionen

.. Adaptation means a work based upon the Work, or upon the Work and

other pre-existing works, such as a translation, adaptation, derivative
work, arrangement of music or other alterations of a literary or artistic
work, or phonogram or performance and includes cinematographic adaptations
or any other form in which the Work may be recast, transformed, or adapted
including in any form recognizably derived from the original, except that
a work that constitutes a Collection will not be considered an Adaptation
for the purpose of this License. For the avoidance of doubt, where the
Work is a musical work, performance or phonogram, the synchronization of
the Work in timed-relation with a moving image ("synching") will be
considered an Adaptation for the purpose of this License.

.. Collection means a collection of literary or artistic works, such as

encyclopedias and anthologies, or performances, phonograms or broadcasts,
or other works or subject matter other than works listed in Section 1(f)
below, which, by reason of the selection and arrangement of their contents,
constitute intellectual creations, in which the Work is included in its
entirety in unmodified form along with one or more other contributions,
each constituting separate and independent works in themselves, which
together are assembled into a collective whole. A work that constitutes
a Collection will not be considered an Adaptation (as defined above)
for the purposes of this License.

.. Distribute means to make available to the public the original and copies

of the Work or Adaptation, as appropriate, through sale or other transfer
of ownership.

.. Licensor means the individual, individuals, entity or entities that

offer(s) the Work under the terms of this License.

.. *Original Author* means, in the case of a literary or artistic work, the

individual, individuals, entity or entities who created the Work or if no
individual or entity can be identified, the publisher; and in addition (i)
in the case of a performance the actors, singers, musicians, dancers, and
other persons who act, sing, deliver, declaim, play in, interpret or
otherwise perform literary or artistic works or expressions of folklore;
(ii) in the case of a phonogram the producer being the person or legal
entity who first fixes the sounds of a performance or other sounds; and,
(iii) in the case of broadcasts, the organization that transmits the
broadcast.

.. Work means the literary and/or artistic work offered under the terms of

this License including without limitation any production in the literary,
scientific and artistic domain, whatever may be the mode or form of its
expression including digital form, such as a book, pamphlet and other
writing; a lecture, address, sermon or other work of the same nature; a
dramatic or dramatico-musical work; a choreographic work or entertainment
in dumb show; a musical composition with or without words; a cinematographic
work to which are assimilated works expressed by a process analogous to
cinematography; a work of drawing, painting, architecture, sculpture,
engraving or lithography; a photographic work to which are assimilated
works expressed by a process analogous to photography; a work of applied
art; an illustration, map, plan, sketch or three-dimensional work relative
to geography, topography, architecture or science; a performance;
a broadcast; a phonogram; a compilation of data to the extent it is
protected as a copyrightable work; or a work performed by a variety or
circus performer to the extent it is not otherwise considered a literary
or artistic work.

.. You means an individual or entity exercising rights under this License

who has not previously violated the terms of this License with respect to
the Work, or who has received express permission from the Licensor to
exercise rights under this License despite a previous violation.

.. *Publicly Perform* means to perform public recitations of the Work and to

communicate to the public those public recitations, by any means or process,
including by wire or wireless means or public digital performances; to make
available to the public Works in such a way that members of the public
may access these Works from a place and at a place individually chosen
by them; to perform the Work to the public by any means or process and
the communication to the public of the performances of the Work, including
by public digital performance; to broadcast and rebroadcast the Work by
any means including signs, sounds or images.

.. Reproduce means to make copies of the Work by any means including without

limitation by sound or visual recordings and the right of fixation and
reproducing fixations of the Work, including storage of a protected
performance or phonogram in digital form or other electronic medium.
2. Fair Dealing Rights

Nothing in this License is intended to reduce, limit, or restrict any uses free from copyright or rights arising from limitations or exceptions that are provided for in connection with the copyright protection under copyright law or other applicable laws.

3. License Grant

Subject to the terms and conditions of this License, Licensor hereby grants You a worldwide, royalty-free, non-exclusive, perpetual (for the duration of the applicable copyright) license to exercise the rights in the Work as stated below:

.. Den Schutzgegenstand in beliebiger Form und Menge zu vervielfältigen, ihn

in Sammelwerke zu integrieren und ihn als Teil solcher Sammelwerke zu
vervielfältigen;

.. Abwandlungen des Schutzgegenstandes anzufertigen, einschließlich Übersetzungen

unter Nutzung jedweder Medien, sofern deutlich erkennbar gemacht wird, dass
es sich um Abwandlungen handelt;

.. den Schutzgegenstand, allein oder in Sammelwerke aufgenommen, öffentlich zu

zeigen und zu verbreiten;

.. Abwandlungen des Schutzgegenstandes zu veröffentlichen, öffentlich zu zeigen

und zu verbreiten.

.. Bezüglich Vergütung für die Nutzung des Schutzgegenstandes gilt Folgendes:

… Unverzichtbare gesetzliche Vergütungsansprüche: Soweit unverzichtbare

Vergütungsansprüche im Gegenzug für gesetzliche Lizenzen vorgesehen oder
Pauschalabgabensysteme (zum Beispiel für Leermedien) vorhanden sind,
behält sich der Lizenzgeber das ausschließliche Recht vor, die entsprechende
Vergütung einzuziehen für jede Ausübung eines Rechts aus dieser Lizenz
durch Sie.

… Vergütung bei Zwangslizenzen: Sofern Zwangslizenzen außerhalb dieser Lizenz

vorgesehen sind und zustande kommen, verzichtet der Lizenzgeber für alle
Fälle einer lizenzgerechten Nutzung des Schutzgegenstandes durch Sie auf
jegliche Vergütung.

… Vergütung in sonstigen Fällen: Bezüglich lizenzgerechter Nutzung des

Schutzgegenstandes durch Sie, die nicht unter die beiden vorherigen Abschnitte
(i) und (ii) fällt, verzichtet der Lizenzgeber auf jegliche Vergütung,
unabhängig davon, ob eine Einziehung der Vergütung durch ihn selbst oder
nur durch eine Verwertungsgesellschaft möglich wäre.

Das vorgenannte Nutzungsrecht wird für alle bekannten sowie für alle noch nicht bekannten Nutzungsarten eingeräumt. Es beinhaltet auch das Recht, solche Änderungen am Schutzgegenstand vorzunehmen, die für bestimmte nach dieser Lizenz zulässige Nutzungen technisch erforderlich sind. Alle sonstigen Rechte, die über diesen Abschnitt hinaus nicht ausdrücklich durch den Lizenzgeber eingeräumt werden, bleiben diesem allein vorbehalten. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten Schutzgegenstand dieser Lizenz oder Teil dessen sind und einen immaterialgüterrechtlichen Schutz eigener Art genießen, verzichtet der Lizenzgeber auf sämtliche aus diesem Schutz resultierenden Rechte.

4. Bedingungen

Die Einräumung des Nutzungsrechts gemäß Abschnitt 3 dieser Lizenz erfolgt ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:

.. Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser

Lizenz verbreiten oder öffentlich zeigen. Sie müssen dabei stets eine Kopie
dieser Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des
Uniform-Resource-Identifier (URI) beifügen. Sie dürfen keine Vertrags- oder
Nutzungsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser
Lizenz oder die durch diese Lizenz gewährten Rechte beschränken. Sie dürfen
den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren. Bei jeder Kopie des
Schutzgegenstandes, die Sie verbreiten oder öffentlich zeigen, müssen
Sie alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den
Haftungsausschluss hinweisen. Wenn Sie den Schutzgegenstand verbreiten
oder öffentlich zeigen, dürfen Sie (in Bezug auf den Schutzgegenstand)
keine technischen Maßnahmen ergreifen, die den Nutzer des Schutzgegenstandes
in der Ausübung der ihm durch diese Lizenz gewährten Rechte behindern
können. Dieser Abschnitt 4.a) gilt auch für den Fall, dass der
Schutzgegenstand einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet, was jedoch
nicht bedeutet, dass das Sammelwerk insgesamt dieser Lizenz unterstellt
werden muss. Sofern Sie ein Sammelwerk erstellen, müssen Sie auf die
Mitteilung eines Lizenzgebers hin aus dem Sammelwerk die in Abschnitt
4.c) aufgezählten Hinweise entfernen. Wenn Sie eine Abwandlung vornehmen,
müssen Sie auf die Mitteilung eines Lizenzgebers hin von der Abwandlung
die in Abschnitt 4.c) aufgezählten Hinweise entfernen.

.. Sie dürfen eine Abwandlung ausschließlich unter den Bedingungen

… dieser Lizenz, … einer späteren Version dieser Lizenz mit denselben Lizenzelementen, … einer rechtsordnungsspezifischen Creative-Commons-Lizenz mit denselben

Lizenzelementen ab Version 3.0 aufwärts (z.B. Namensnennung - Weitergabe
unter gleichen Bedingungen 3.0 US),

… der Creative-Commons-Unported-Lizenz mit denselben Lizenzelementen ab

Version 3.0 aufwärts, oder

… einer mit Creative Commons kompatiblen Lizenz

verbreiten oder öffentlich zeigen.

Falls Sie die Abwandlung gemäß Abschnitt (v) unter einer mit Creative Commons kompatiblen Lizenz lizenzieren, müssen Sie deren Lizenzbestimmungen Folge leisten.

Falls Sie die Abwandlungen unter einer der unter (i)-(iv) genannten Lizenzen (“Verwendbare Lizenzen”) lizenzieren, müssen Sie deren Lizenzbestimmungen sowie folgenden Bestimmungen Folge leisten: Sie müssen stets eine Kopie der verwendbaren Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) beifügen, wenn Sie die Abwandlung verbreiten oder öffentlich zeigen. Sie dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen der verwendbaren Lizenz oder die durch sie gewährten Rechte beschränken. Bei jeder Abwandlung, die Sie verbreiten oder öffentlich zeigen, müssen Sie alle Hinweise auf die verwendbare Lizenz und den Haftungsausschluss unverändert lassen. Wenn Sie die Abwandlung verbreiten oder öffentlich zeigen, dürfen Sie (in Bezug auf die Abwandlung) keine technischen Maßnahmen ergreifen, die den Nutzer der Abwandlung in der Ausübung der ihm durch die verwendbare Lizenz gewährten Rechte behindern können. Dieser Abschnitt 4.b) gilt auch für den Fall, dass die Abwandlung einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet, was jedoch nicht bedeutet, dass das Sammelwerk insgesamt der verwendbaren Lizenz unterstellt werden muss.

start=c

.. Die Verbreitung und das öffentliche Zeigen des Schutzgegenstandes oder auf

ihm aufbauender Abwandlungen oder ihn enthaltender Sammelwerke ist Ihnen
nur unter der Bedingung gestattet, dass Sie, vorbehaltlich etwaiger
Mitteilungen im Sinne von Abschnitt 4.a), alle dazu gehörenden
Rechtevermerke unberührt lassen. Sie sind verpflichtet, die
Rechteinhaberschaft in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen
Form anzuerkennen, indem Sie - soweit bekannt - Folgendes angeben:

… Den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des

Rechteinhabers und / oder, falls der Lizenzgeber im Rechtevermerk, in
den Nutzungsbedingungen oder auf andere angemessene Weise eine Zuschreibung
an Dritte vorgenommen hat (z.B. an eine Stiftung, ein Verlagshaus oder
eine Zeitung) ("Zuschreibungsempfänger"), Namen bzw. Bezeichnung dieses
oder dieser Dritten;

… den Titel des Inhaltes; … in einer praktikablen Form den Uniform-Resource-Identifier (URI, z.B.

Internetadresse), den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand angegeben
hat, es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Rechtevermerk oder
die Lizenzinformationen zum Schutzgegenstand;

… und im Falle einer Abwandlung des Schutzgegenstandes in Übereinstimmung

mit Abschnitt 3.b) einen Hinweis darauf, dass es sich um eine Abwandlung
handelt.

Die nach diesem Abschnitt 4.c) erforderlichen Angaben können in jeder angemessenen Form gemacht werden; im Falle einer Abwandlung des Schutzgegenstandes oder eines Sammelwerkes müssen diese Angaben das Minimum darstellen und bei gemeinsamer Nennung mehrerer Rechteinhaber dergestalt erfolgen, dass sie zumindest ebenso hervorgehoben sind wie die Hinweise auf die übrigen Rechteinhaber. Die Angaben nach diesem Abschnitt dürfen Sie ausschließlich zur Angabe der Rechteinhaberschaft in der oben bezeichneten Weise verwenden. Durch die Ausübung Ihrer Rechte aus dieser Lizenz dürfen Sie ohne eine vorherige, separat und schriftlich vorliegende Zustimmung des Lizenzgebers und / oder des Zuschreibungsempfängers weder explizit noch implizit irgendeine Verbindung zum Lizenzgeber oder Zuschreibungsempfänger und ebenso wenig eine Unterstützung oder Billigung durch ihn andeuten.

.. Die oben unter 4.a) bis c) genannten Einschränkungen gelten nicht für

solche Teile des Schutzgegenstandes, die allein deshalb unter den
Schutzgegenstandsbegriff fallen, weil sie als Datenbanken oder
Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen Schutz
eigener Art genießen.

.. Persönlichkeitsrechte bleiben - soweit sie bestehen - von dieser

Lizenz unberührt.
5. Gewährleistung

SOFERN KEINE ANDERS LAUTENDE, SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM LIZENZGEBER UND IHNEN GESCHLOSSEN WURDE UND SOWEIT MÄNGEL NICHT ARGLISTIG VERSCHWIEGEN WURDEN, BIETET DER LIZENZGEBER DEN SCHUTZGEGENSTAND UND DIE EINRÄUMUNG VON RECHTEN UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG AN UND ÜBERNIMMT WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT GARANTIEN IRGENDEINER ART.

DIES UMFASST INSBESONDERE DAS FREISEIN VON SACH- UND RECHTSMÄNGELN, UNABHÄNGIG VON DEREN ERKENNBARKEIT FÜR DEN LIZENZGEBER, DIE VERKEHRSFÄHIGKEIT DES SCHUTZGEGENSTANDES, SEINE VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DIE KORREKTHEIT VON BESCHREIBUNGEN. DIESE GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT NICHT, SOWEIT MÄNGEL ZU SCHÄDEN DER IN ABSCHNITT 6 BEZEICHNETEN ART FÜHREN UND AUF SEITEN DES LIZENZGEBERS DAS JEWEILS GENANNTE VERSCHULDEN BZW. VERTRETENMÜSSEN EBENFALLS VORLIEGT.

6. Haftungsbeschränkung

DER LIZENZGEBER HAFTET IHNEN GEGENÜBER IN BEZUG AUF SCHÄDEN AUS DER VERLETZUNG DES LEBENS, DES KÖRPERS ODER DER GESUNDHEIT NUR, SOFERN IHM WENIGSTENS FAHRLÄSSIGKEIT VORZUWERFEN IST, FÜR SONSTIGE SCHÄDEN NUR BEI GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSATZ, UND ÜBERNIMMT DARÜBER HINAUS KEINERLEI FREIWILLIGE HAFTUNG.

7. Erlöschen

.. Diese Lizenz und die durch sie eingeräumten Nutzungsrechte erlöschen mit

Wirkung für die Zukunft im Falle eines Verstoßes gegen die Lizenzbedingungen
durch Sie, ohne dass es dazu der Kenntnis des Lizenzgebers vom Verstoß oder
einer weiteren Handlung einer der Vertragsparteien bedarf. Mit natürlichen
oder juristischen Personen, die Abwandlungen des Schutzgegenstandes oder
diesen enthaltende Sammelwerke unter den Bedingungen dieser Lizenz von
Ihnen erhalten haben, bestehen nachträglich entstandene Lizenzbeziehungen
jedoch solange weiter, wie die genannten Personen sich ihrerseits an sämtliche
Lizenzbedingungen halten. Darüber hinaus gelten die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7,
und 8 auch nach einem Erlöschen dieser Lizenz fort.

.. Vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen gilt diese Lizenz unbefristet

bis der rechtliche Schutz für den Schutzgegenstand ausläuft. Davon abgesehen
behält der Lizenzgeber das Recht, den Schutzgegenstand unter anderen
Lizenzbedingungen anzubieten oder die eigene Weitergabe des
Schutzgegenstandes jederzeit einzustellen, solange die Ausübung dieses
Rechts nicht einer Kündigung oder einem Widerruf dieser Lizenz (oder
irgendeiner Weiterlizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz bereits
erfolgt ist bzw. zukünftig noch erfolgen muss) dient und diese Lizenz
unter Berücksichtigung der oben zum Erlöschen genannten Bedingungen
vollumfänglich wirksam bleibt.
8. Sonstige Bestimmungen

.. Jedes Mal wenn Sie den Schutzgegenstand für sich genommen oder als Teil

eines Sammelwerkes verbreiten oder öffentlich zeigen, bietet der Lizenzgeber
dem Empfänger eine Lizenz zu den gleichen Bedingungen und im gleichen
Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.

.. Jedes Mal wenn Sie eine Abwandlung des Schutzgegenstandes verbreiten oder

öffentlich zeigen, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz am
ursprünglichen Schutzgegenstand zu den gleichen Bedingungen und im gleichen
Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.

.. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz unwirksam sein, so bleibt davon die

Wirksamkeit der Lizenz im Übrigen unberührt.

.. Keine Bestimmung dieser Lizenz soll als abbedungen und kein Verstoß gegen

sie als zulässig gelten, solange die von dem Verzicht oder von dem Verstoß
betroffene Seite nicht schriftlich zugestimmt hat.

.. Diese Lizenz (zusammen mit in ihr ausdrücklich vorgesehenen Erlaubnissen,

Mitteilungen und Zustimmungen, soweit diese tatsächlich vorliegen) stellt
die vollständige Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen in Bezug
auf den Schutzgegenstand dar. Es bestehen keine Abreden, Vereinbarungen
oder Erklärungen in Bezug auf den Schutzgegenstand, die in dieser Lizenz
nicht genannt sind. Rechtsgeschäftliche Änderungen des Verhältnisses
zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen sind nur über Modifikationen dieser
Lizenz möglich. Der Lizenzgeber ist an etwaige zusätzliche, einseitig
durch Sie übermittelte Bestimmungen nicht gebunden. Diese Lizenz kann
nur durch schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber
modifiziert werden. Derlei Modifikationen wirken ausschließlich zwischen
dem Lizenzgeber und Ihnen und wirken sich nicht auf die Dritten gemäß
Ziffern 8.a) und b) angeboteten Lizenzen aus.

.. Sofern zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber keine anderweitige Vereinbarung

getroffen wurde und soweit Wahlfreiheit besteht, findet auf diesen
Lizenzvertrag das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

endif::[]