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Lizensierung

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Creative Commons Lizenz

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Lizenzen anderer Software

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Open Source

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Kommerzielle Software

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CCPL Lizenzvereinbarungen

DER GEGENSTAND DIESER LIZENZ (WIE UNTER “SCHUTZGEGENSTAND” DEFINIERT) WIRD UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE (“CCPL”, “LIZENZ” ODER “LIZENZVERTRAG”) ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH DAS URHEBERRECHT UND/ODER ANDERE GESETZE GESCHÜTZT. JEDE FORM DER NUTZUNG DES SCHUTZGEGENSTANDES, DIE NICHT AUFGRUND DIESER LIZENZ ODER DURCH GESETZE GESTATTET IST, IST UNZULÄSSIG.

DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESE LIZENZ GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM SCHUTZGEGENSTAND ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH EINVERSTANDEN. SOWEIT DIESE LIZENZ ALS LIZENZVERTRAG ANZUSEHEN IST, GEWÄHRT IHNEN DER LIZENZGEBER DIE IN DER LIZENZ GENANNTEN RECHTE UNENTGELTLICH UND IM AUSTAUSCH DAFÜR, DASS SIE DAS GEBUNDENSEIN AN DIE LIZENZBEDINGUNGEN AKZEPTIEREN.

1. Definitionen

.. Der Begriff “Abwandlung” im Sinne dieser Lizenz bezeichnet das Ergebnis

jeglicher Art von Veränderung des Schutzgegenstandes, solange die
eigenpersönlichen Züge des Schutzgegenstandes darin nicht verblassen und
daran eigene Schutzrechte entstehen. Das kann insbesondere eine Bearbeitung,
Umgestaltung, Änderung, Anpassung, Übersetzung oder Heranziehung des
Schutzgegenstandes zur Vertonung von Laufbildern sein. Nicht als Abwandlung
des Schutzgegenstandes gelten seine Aufnahme in eine Sammlung oder ein
Sammelwerk und die freie Benutzung des Schutzgegenstandes.

.. Der Begriff “Sammelwerk” im Sinne dieser Lizenz meint eine Zusammenstellung

von literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalten, sofern
diese Zusammenstellung aufgrund von Auswahl und Anordnung der darin
enthaltenen selbständigen Elemente eine geistige Schöpfung darstellt,
unabhängig davon, ob die Elemente systematisch oder methodisch angelegt
und dadurch einzeln zugänglich sind oder nicht.

.. “Verbreiten” im Sinne dieser Lizenz bedeutet, den Schutzgegenstand oder

Abwandlungen im Original oder in Form von Vervielfältigungsstücken, mithin
in körperlich fixierter Form der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr
zu bringen.

.. Unter “Lizenzelementen” werden im Sinne dieser Lizenz die folgenden

übergeordneten Lizenzcharakteristika verstanden, die vom Lizenzgeber
ausgewählt wurden und in der Bezeichnung der Lizenz zum Ausdruck kommen:
"Namensnennung", "Weitergabe unter gleichen Bedingungen".

.. Der “Lizenzgeber” im Sinne dieser Lizenz ist diejenige natürliche oder

juristische Person oder Gruppe, die den Schutzgegenstand unter den Bedingungen
dieser Lizenz anbietet und insoweit als Rechteinhaberin auftritt.

.. “Rechteinhaber” im Sinne dieser Lizenz ist der Urheber des Schutzgegenstandes

oder jede andere natürliche oder juristische Person oder Gruppe von Personen,
die am Schutzgegenstand ein Immaterialgüterrecht erlangt hat, welches die
in Abschnitt 3 genannten Handlungen erfasst und bei dem eine Einräumung
von Nutzungsrechten oder eine Weiterübertragung an Dritte möglich ist.

.. Der Begriff “Schutzgegenstand” bezeichnet in dieser Lizenz den literarischen,

künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalt, der unter den Bedingungen
dieser Lizenz angeboten wird. Das kann insbesondere eine persönliche
geistige Schöpfung jeglicher Art, ein Werk der kleinen Münze, ein
nachgelassenes Werk oder auch ein Lichtbild oder anderes Objekt eines
verwandten Schutzrechts sein, unabhängig von der Art seiner Fixierung und
unabhängig davon, auf welche Weise jeweils eine Wahrnehmung erfolgen
kann, gleichviel ob in analoger oder digitaler Form. Soweit Datenbanken
oder Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen Schutz
eigener Art genießen, unterfallen auch sie dem Begriff "Schutzgegenstand"
im Sinne dieser Lizenz.

.. Mit “Sie” bzw. “Ihnen” ist die natürliche oder juristische Person gemeint,

die in dieser Lizenz im Abschnitt 3 genannte Nutzungen des Schutzgegenstandes
vornimmt und zuvor in Hinblick auf den Schutzgegenstand nicht gegen
Bedingungen dieser Lizenz verstoßen oder aber die ausdrückliche
Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese Lizenz gewährten
Nutzungsrechte trotz eines vorherigen Verstoßes auszuüben.

.. Unter “Öffentlich Zeigen” im Sinne dieser Lizenz sind Veröffentlichungen

und Präsentationen des Schutzgegenstandes zu verstehen, die für eine Mehrzahl
von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt sind und in unkörperlicher
Form mittels öffentlicher Wiedergabe in Form von Vortrag, Aufführung,
Vorführung, Darbietung, Sendung, Weitersendung, zeit- und ortsunabhängiger
Zugänglichmachung oder in körperlicher Form mittels Ausstellung erfolgen,
unabhängig von bestimmten Veranstaltungen und unabhängig von den zum
Einsatz kommenden Techniken und Verfahren, einschließlich drahtgebundener
oder drahtloser Mittel und Einstellen in das Internet.

.. “Vervielfältigen” im Sinne dieser Lizenz bedeutet, mittels beliebiger

Verfahren Vervielfältigungsstücke des Schutzgegenstandes herzustellen,
insbesondere durch Ton- oder Bildaufzeichnungen, und umfasst auch den
Vorgang, erstmals körperliche Fixierungen des Schutzgegenstandes sowie
Vervielfältigungsstücke dieser Fixierungen anzufertigen, sowie die
Übertragung des Schutzgegenstandes auf einen Bild- oder Tonträger oder
auf ein anderes elektronisches Medium, gleichviel ob in digitaler oder
analoger Form.

.. “Mit Creative Commons kompatible Lizenz” bezeichnet eine Lizenz, die unter

https://creativecommons.org/compatiblelicenses aufgelistet ist und die
durch Creative Commons als grundsätzlich zur vorliegenden Lizenz äquivalent
akzeptiert wurde, da zumindest folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Diese mit Creative Commons kompatible Lizenz

… enthält Bestimmungen, welche die gleichen Ziele verfolgen, die gleiche

Bedeutung haben und die gleichen Wirkungen erzeugen wie die Lizenzelemente
der vorliegenden Lizenz; und

… erlaubt ausdrücklich das Lizenzieren von ihr unterstellten Abwandlungen

unter vorliegender Lizenz, unter einer anderen rechtsordnungsspezifisch
angepassten Creative-Commons-Lizenz mit denselben Lizenzelementen, wie
sie die vorliegende Lizenz aufweist, oder unter der entsprechenden
Creative-Commons-Unported-Lizenz.

2. Schranken des Immaterialgüterrechts

Diese Lizenz ist in keiner Weise darauf gerichtet, Befugnisse zur Nutzung des Schutzgegenstandes zu vermindern, zu beschränken oder zu vereiteln, die Ihnen aufgrund der Schranken des Urheberrechts oder anderer Rechtsnormen bereits ohne Weiteres zustehen oder sich aus dem Fehlen eines immaterialgüterrechtlichen Schutzes ergeben.

3. Einräumung von Nutzungsrechten

Unter den Bedingungen dieser Lizenz räumt Ihnen der Lizenzgeber - unbeschadet unverzichtbarer Rechte und vorbehaltlich des Abschnitts 3.e) - das vergütungsfreie, räumlich und zeitlich (für die Dauer des Schutzrechts am Schutzgegenstand) unbeschränkte einfache Recht ein, den Schutzgegenstand auf die folgenden Arten und Weisen zu nutzen (“unentgeltlich eingeräumtes einfaches Nutzungsrecht für jedermann”):

.. Den Schutzgegenstand in beliebiger Form und Menge zu vervielfältigen, ihn

in Sammelwerke zu integrieren und ihn als Teil solcher Sammelwerke zu
vervielfältigen;

.. Abwandlungen des Schutzgegenstandes anzufertigen, einschließlich Übersetzungen

unter Nutzung jedweder Medien, sofern deutlich erkennbar gemacht wird, dass
es sich um Abwandlungen handelt;

.. den Schutzgegenstand, allein oder in Sammelwerke aufgenommen, öffentlich zu

zeigen und zu verbreiten;

.. Abwandlungen des Schutzgegenstandes zu veröffentlichen, öffentlich zu zeigen

und zu verbreiten.

.. Bezüglich Vergütung für die Nutzung des Schutzgegenstandes gilt Folgendes:

… Unverzichtbare gesetzliche Vergütungsansprüche: Soweit unverzichtbare

Vergütungsansprüche im Gegenzug für gesetzliche Lizenzen vorgesehen oder
Pauschalabgabensysteme (zum Beispiel für Leermedien) vorhanden sind,
behält sich der Lizenzgeber das ausschließliche Recht vor, die entsprechende
Vergütung einzuziehen für jede Ausübung eines Rechts aus dieser Lizenz
durch Sie.

… Vergütung bei Zwangslizenzen: Sofern Zwangslizenzen außerhalb dieser Lizenz

vorgesehen sind und zustande kommen, verzichtet der Lizenzgeber für alle
Fälle einer lizenzgerechten Nutzung des Schutzgegenstandes durch Sie auf
jegliche Vergütung.

… Vergütung in sonstigen Fällen: Bezüglich lizenzgerechter Nutzung des

Schutzgegenstandes durch Sie, die nicht unter die beiden vorherigen Abschnitte
(i) und (ii) fällt, verzichtet der Lizenzgeber auf jegliche Vergütung,
unabhängig davon, ob eine Einziehung der Vergütung durch ihn selbst oder
nur durch eine Verwertungsgesellschaft möglich wäre.

Das vorgenannte Nutzungsrecht wird für alle bekannten sowie für alle noch nicht bekannten Nutzungsarten eingeräumt. Es beinhaltet auch das Recht, solche Änderungen am Schutzgegenstand vorzunehmen, die für bestimmte nach dieser Lizenz zulässige Nutzungen technisch erforderlich sind. Alle sonstigen Rechte, die über diesen Abschnitt hinaus nicht ausdrücklich durch den Lizenzgeber eingeräumt werden, bleiben diesem allein vorbehalten. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten Schutzgegenstand dieser Lizenz oder Teil dessen sind und einen immaterialgüterrechtlichen Schutz eigener Art genießen, verzichtet der Lizenzgeber auf sämtliche aus diesem Schutz resultierenden Rechte.

4. Bedingungen

Die Einräumung des Nutzungsrechts gemäß Abschnitt 3 dieser Lizenz erfolgt ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:

.. Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser

Lizenz verbreiten oder öffentlich zeigen. Sie müssen dabei stets eine Kopie
dieser Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des
Uniform-Resource-Identifier (URI) beifügen. Sie dürfen keine Vertrags- oder
Nutzungsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser
Lizenz oder die durch diese Lizenz gewährten Rechte beschränken. Sie dürfen
den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren. Bei jeder Kopie des
Schutzgegenstandes, die Sie verbreiten oder öffentlich zeigen, müssen
Sie alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den
Haftungsausschluss hinweisen. Wenn Sie den Schutzgegenstand verbreiten
oder öffentlich zeigen, dürfen Sie (in Bezug auf den Schutzgegenstand)
keine technischen Maßnahmen ergreifen, die den Nutzer des Schutzgegenstandes
in der Ausübung der ihm durch diese Lizenz gewährten Rechte behindern
können. Dieser Abschnitt 4.a) gilt auch für den Fall, dass der
Schutzgegenstand einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet, was jedoch
nicht bedeutet, dass das Sammelwerk insgesamt dieser Lizenz unterstellt
werden muss. Sofern Sie ein Sammelwerk erstellen, müssen Sie auf die
Mitteilung eines Lizenzgebers hin aus dem Sammelwerk die in Abschnitt
4.c) aufgezählten Hinweise entfernen. Wenn Sie eine Abwandlung vornehmen,
müssen Sie auf die Mitteilung eines Lizenzgebers hin von der Abwandlung
die in Abschnitt 4.c) aufgezählten Hinweise entfernen.

.. Sie dürfen eine Abwandlung ausschließlich unter den Bedingungen

… dieser Lizenz, … einer späteren Version dieser Lizenz mit denselben Lizenzelementen, … einer rechtsordnungsspezifischen Creative-Commons-Lizenz mit denselben

Lizenzelementen ab Version 3.0 aufwärts (z.B. Namensnennung - Weitergabe
unter gleichen Bedingungen 3.0 US),

… der Creative-Commons-Unported-Lizenz mit denselben Lizenzelementen ab

Version 3.0 aufwärts, oder

… einer mit Creative Commons kompatiblen Lizenz

verbreiten oder öffentlich zeigen.

Falls Sie die Abwandlung gemäß Abschnitt (v) unter einer mit Creative Commons kompatiblen Lizenz lizenzieren, müssen Sie deren Lizenzbestimmungen Folge leisten.

Falls Sie die Abwandlungen unter einer der unter (i)-(iv) genannten Lizenzen (“Verwendbare Lizenzen”) lizenzieren, müssen Sie deren Lizenzbestimmungen sowie folgenden Bestimmungen Folge leisten: Sie müssen stets eine Kopie der verwendbaren Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des Uniform-Resource-Identifier (URI) beifügen, wenn Sie die Abwandlung verbreiten oder öffentlich zeigen. Sie dürfen keine Vertrags- oder Nutzungsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen der verwendbaren Lizenz oder die durch sie gewährten Rechte beschränken. Bei jeder Abwandlung, die Sie verbreiten oder öffentlich zeigen, müssen Sie alle Hinweise auf die verwendbare Lizenz und den Haftungsausschluss unverändert lassen. Wenn Sie die Abwandlung verbreiten oder öffentlich zeigen, dürfen Sie (in Bezug auf die Abwandlung) keine technischen Maßnahmen ergreifen, die den Nutzer der Abwandlung in der Ausübung der ihm durch die verwendbare Lizenz gewährten Rechte behindern können. Dieser Abschnitt 4.b) gilt auch für den Fall, dass die Abwandlung einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet, was jedoch nicht bedeutet, dass das Sammelwerk insgesamt der verwendbaren Lizenz unterstellt werden muss.

start=c

.. Die Verbreitung und das öffentliche Zeigen des Schutzgegenstandes oder auf

ihm aufbauender Abwandlungen oder ihn enthaltender Sammelwerke ist Ihnen
nur unter der Bedingung gestattet, dass Sie, vorbehaltlich etwaiger
Mitteilungen im Sinne von Abschnitt 4.a), alle dazu gehörenden
Rechtevermerke unberührt lassen. Sie sind verpflichtet, die
Rechteinhaberschaft in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen
Form anzuerkennen, indem Sie - soweit bekannt - Folgendes angeben:

… Den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des

Rechteinhabers und / oder, falls der Lizenzgeber im Rechtevermerk, in
den Nutzungsbedingungen oder auf andere angemessene Weise eine Zuschreibung
an Dritte vorgenommen hat (z.B. an eine Stiftung, ein Verlagshaus oder
eine Zeitung) ("Zuschreibungsempfänger"), Namen bzw. Bezeichnung dieses
oder dieser Dritten;

… den Titel des Inhaltes; … in einer praktikablen Form den Uniform-Resource-Identifier (URI, z.B.

Internetadresse), den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand angegeben
hat, es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Rechtevermerk oder
die Lizenzinformationen zum Schutzgegenstand;

… und im Falle einer Abwandlung des Schutzgegenstandes in Übereinstimmung

mit Abschnitt 3.b) einen Hinweis darauf, dass es sich um eine Abwandlung
handelt.

Die nach diesem Abschnitt 4.c) erforderlichen Angaben können in jeder angemessenen Form gemacht werden; im Falle einer Abwandlung des Schutzgegenstandes oder eines Sammelwerkes müssen diese Angaben das Minimum darstellen und bei gemeinsamer Nennung mehrerer Rechteinhaber dergestalt erfolgen, dass sie zumindest ebenso hervorgehoben sind wie die Hinweise auf die übrigen Rechteinhaber. Die Angaben nach diesem Abschnitt dürfen Sie ausschließlich zur Angabe der Rechteinhaberschaft in der oben bezeichneten Weise verwenden. Durch die Ausübung Ihrer Rechte aus dieser Lizenz dürfen Sie ohne eine vorherige, separat und schriftlich vorliegende Zustimmung des Lizenzgebers und / oder des Zuschreibungsempfängers weder explizit noch implizit irgendeine Verbindung zum Lizenzgeber oder Zuschreibungsempfänger und ebenso wenig eine Unterstützung oder Billigung durch ihn andeuten.

.. Die oben unter 4.a) bis c) genannten Einschränkungen gelten nicht für

solche Teile des Schutzgegenstandes, die allein deshalb unter den
Schutzgegenstandsbegriff fallen, weil sie als Datenbanken oder
Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen Schutz
eigener Art genießen.

.. Persönlichkeitsrechte bleiben - soweit sie bestehen - von dieser

Lizenz unberührt.

5. Gewährleistung

SOFERN KEINE ANDERS LAUTENDE, SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM LIZENZGEBER UND IHNEN GESCHLOSSEN WURDE UND SOWEIT MÄNGEL NICHT ARGLISTIG VERSCHWIEGEN WURDEN, BIETET DER LIZENZGEBER DEN SCHUTZGEGENSTAND UND DIE EINRÄUMUNG VON RECHTEN UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG AN UND ÜBERNIMMT WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT GARANTIEN IRGENDEINER ART.

DIES UMFASST INSBESONDERE DAS FREISEIN VON SACH- UND RECHTSMÄNGELN, UNABHÄNGIG VON DEREN ERKENNBARKEIT FÜR DEN LIZENZGEBER, DIE VERKEHRSFÄHIGKEIT DES SCHUTZGEGENSTANDES, SEINE VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DIE KORREKTHEIT VON BESCHREIBUNGEN. DIESE GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT NICHT, SOWEIT MÄNGEL ZU SCHÄDEN DER IN ABSCHNITT 6 BEZEICHNETEN ART FÜHREN UND AUF SEITEN DES LIZENZGEBERS DAS JEWEILS GENANNTE VERSCHULDEN BZW. VERTRETENMÜSSEN EBENFALLS VORLIEGT.

6. Haftungsbeschränkung

DER LIZENZGEBER HAFTET IHNEN GEGENÜBER IN BEZUG AUF SCHÄDEN AUS DER VERLETZUNG DES LEBENS, DES KÖRPERS ODER DER GESUNDHEIT NUR, SOFERN IHM WENIGSTENS FAHRLÄSSIGKEIT VORZUWERFEN IST, FÜR SONSTIGE SCHÄDEN NUR BEI GROBER FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSATZ, UND ÜBERNIMMT DARÜBER HINAUS KEINERLEI FREIWILLIGE HAFTUNG.

7. Erlöschen

.. Diese Lizenz und die durch sie eingeräumten Nutzungsrechte erlöschen mit

Wirkung für die Zukunft im Falle eines Verstoßes gegen die Lizenzbedingungen
durch Sie, ohne dass es dazu der Kenntnis des Lizenzgebers vom Verstoß oder
einer weiteren Handlung einer der Vertragsparteien bedarf. Mit natürlichen
oder juristischen Personen, die Abwandlungen des Schutzgegenstandes oder
diesen enthaltende Sammelwerke unter den Bedingungen dieser Lizenz von
Ihnen erhalten haben, bestehen nachträglich entstandene Lizenzbeziehungen
jedoch solange weiter, wie die genannten Personen sich ihrerseits an sämtliche
Lizenzbedingungen halten. Darüber hinaus gelten die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7,
und 8 auch nach einem Erlöschen dieser Lizenz fort.

.. Vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen gilt diese Lizenz unbefristet

bis der rechtliche Schutz für den Schutzgegenstand ausläuft. Davon abgesehen
behält der Lizenzgeber das Recht, den Schutzgegenstand unter anderen
Lizenzbedingungen anzubieten oder die eigene Weitergabe des
Schutzgegenstandes jederzeit einzustellen, solange die Ausübung dieses
Rechts nicht einer Kündigung oder einem Widerruf dieser Lizenz (oder
irgendeiner Weiterlizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz bereits
erfolgt ist bzw. zukünftig noch erfolgen muss) dient und diese Lizenz
unter Berücksichtigung der oben zum Erlöschen genannten Bedingungen
vollumfänglich wirksam bleibt.

8. Sonstige Bestimmungen

.. Jedes Mal wenn Sie den Schutzgegenstand für sich genommen oder als Teil

eines Sammelwerkes verbreiten oder öffentlich zeigen, bietet der Lizenzgeber
dem Empfänger eine Lizenz zu den gleichen Bedingungen und im gleichen
Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.

.. Jedes Mal wenn Sie eine Abwandlung des Schutzgegenstandes verbreiten oder

öffentlich zeigen, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz am
ursprünglichen Schutzgegenstand zu den gleichen Bedingungen und im gleichen
Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.

.. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz unwirksam sein, so bleibt davon die

Wirksamkeit der Lizenz im Übrigen unberührt.

.. Keine Bestimmung dieser Lizenz soll als abbedungen und kein Verstoß gegen

sie als zulässig gelten, solange die von dem Verzicht oder von dem Verstoß
betroffene Seite nicht schriftlich zugestimmt hat.

.. Diese Lizenz (zusammen mit in ihr ausdrücklich vorgesehenen Erlaubnissen,

Mitteilungen und Zustimmungen, soweit diese tatsächlich vorliegen) stellt
die vollständige Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen in Bezug
auf den Schutzgegenstand dar. Es bestehen keine Abreden, Vereinbarungen
oder Erklärungen in Bezug auf den Schutzgegenstand, die in dieser Lizenz
nicht genannt sind. Rechtsgeschäftliche Änderungen des Verhältnisses
zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen sind nur über Modifikationen dieser
Lizenz möglich. Der Lizenzgeber ist an etwaige zusätzliche, einseitig
durch Sie übermittelte Bestimmungen nicht gebunden. Diese Lizenz kann
nur durch schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber
modifiziert werden. Derlei Modifikationen wirken ausschließlich zwischen
dem Lizenzgeber und Ihnen und wirken sich nicht auf die Dritten gemäß
Ziffern 8.a) und b) angeboteten Lizenzen aus.

.. Sofern zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber keine anderweitige Vereinbarung

getroffen wurde und soweit Wahlfreiheit besteht, findet auf diesen
Lizenzvertrag das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.